Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LuzLicht (e.K.)

(Fassung vom 30. Oktober 2015)

Der Vertrag kommt mit

LuzLicht (e.K.)
Steilshooper Str. 208
22307 Hamburg

zustande.

Inhaber: Kirsten Möller
T +49 (0) 176 4107 3037
e-Mail: info@LuzLicht.de
Handelsregister: Hamburg HRA 104624 Hamburg
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE814304594

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und LuzLicht. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden.

Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Individualabrede der Vertragspartner;
2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Bei Bestellungen über die Homepages von LuzLicht gelten stets die in der Kasse zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Das Onlineangebot von LuzLicht ist an gewerbliche Partner gerichtet; Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer, wenn dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn LuzLicht verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 7,- sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. LuzLicht behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme durchzuführen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.

Grundsätzlich gilt für alle Zahlungsarten:
Die Originalrechnung wird mit der Ware geliefert. Es sei denn der Kunde gibt eine abweichende Lieferadresse an. In diesem Fall wird die Rechnung separat mit der Post an die Rechnungsadresse gesendet und die Ware per Lieferschein an die Lieferadresse.

Rechnung:
LuzLicht erhebt keinen Zuschlag für die Zahlung gegen Rechnung. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Bestellung gegen Rechnung ist nur bis zu einem Bestellwert von € 200,- möglich, wenn die Rechnungsadresse und die Lieferadresse identisch sind und wenn die Lieferadresse in Deutschland ist.

Nachnahme:
Der Zuschlag für Zahlung gegen Nachnahme beträgt Euro € 4,40. Die Angabe einer abweichenden Lieferadresse ist möglich. Der Nachnahmebetrag ist dem Postboten in Bar bei der Übernahme der Sendung auszuhändigen. Zuzüglich zum Nachnahmezuschlag fällt noch ein Einziehungsentgeld von € 2,00 an. Dieses Entgelt wird durch Abzug vom eingezogenen Nachnahmebetrag geleistet und wird daher in der Handelsrechnung nicht aufgeführt. Bei einem Versand ins Ausland ist die Zahlung per Nachnahme nicht möglich.

Vorkasse:
Der Kunde erhält nach Bestellung eine Proforma-Rechnung per E-Mail. Sobald LuzLicht den Zahlungseingang festgestellt hat, wird die Ware versandt.

Nebenkosten:
Hat LuzLicht die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.

Unterlagen:
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich LuzLicht seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung  von LuzLicht Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag LuzLicht nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen LuzLicht zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.

Eigentumsvorbehalt:
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von LuzLicht bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die LuzLicht zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird LuzLicht auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; LuzLicht steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller LuzLicht unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LuzLicht nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch LuzLicht liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, LuzLicht hätte dies ausdrücklich erklärt.

3. Versand und Versandkosten
3.1 LuzLicht berechnet Transportkosten abhängig von dem Gewicht der Sendung und dem Land des Adressaten. Bei einer Bestellung per Nachnahme oder einer Online-Bestellung per Kreditkarte erhöht sich die Transportpauschale um € 1,00 sowie Versand- und Verpackungskosten in Höhe von 0,95% vom Auftragswert. Bei Online-Bestellungen wird der sich daraus ergebende Betrag vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen. Bei sperrigen Artikeln, die im einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet LuzLicht zuzüglich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.

3.2 Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware aber nicht innerhalb einer im Einzelfall vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an LuzLicht zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, LuzLicht trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3.3 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird LuzLicht für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgeliefert.

4. Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung
Sollte LuzLicht nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei LuzLicht verfügbar ist, kann LuzLicht eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten oder erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.

LuzLicht ist zu Teillieferungen und Teilleistungen bei Vorliegen eines triftigen Grundes berechtigt. Ist Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden unzumutbar, so erfolgt Rückabwicklung nach den gesetzlichen Regelungen.

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht bleibt LuzLicht, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten.

5. Fristen für Lieferungen; Verzug
5.1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn LuzLicht die Verzögerung zu vertreten hat.
5.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung LuzLicht urch seine Lieferanten.
5.3. Kommt LuzLicht in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5.4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer LuzLicht etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von LuzLicht zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von LuzLicht innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
5.6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

6. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail.

6.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch LuzLicht zustande. Die Annahme durch LuzLicht erfolgt mit dem Eingang der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware von LuzLicht bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch LuzLicht, fern auch ggf. durch schriftliche Auftragsbestätigung.

Bestellt der Kunde per Internet, so wird LuzLicht den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in dieser Eingangsbestätigung indes noch nicht zu sehen.

6.2. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Eingang der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

LuzLicht (e.K.)
T +49 (0) 40 2261 8898
e-Mail: info@LuzLicht.de

6.3 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind bei nichtgewerblichen Endverbrauchern auf unsere Gefahr zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an LuzLicht ab Eingang der Ware sendet.

Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 100,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls werden die Kosten der Rücksendung zwischen den Vertragsparteien verhandelt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht
· bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
· bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
· zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

6.4 Finanzierte Geschäfte
Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die LuzLicht gleichzeitig der Darlehensgeber des Kunden ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der LuzLicht bedient hat. Wenn LuzLicht das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an LuzLicht wenden, sondern auch an den Darlehensgeber.
Das Widerrufsrecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts.

7. Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung oder Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
7.1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel.
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung.
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagstelle erforderlich sind.

7.2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.3. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder
Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
7.4. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht  von LuzLicht zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
7.5. Der Besteller hat LuzLicht wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
7.6. Verlangt LuzLicht nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
8.Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

9.Sachmängel
Für Sachmängel haftet LuzLicht wie folgt:
9.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von LuzLicht unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
9.2. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
9.3. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
9.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist LuzLicht berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
9.5. LuzLicht ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
9.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 11 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9.9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen LuzLicht gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umgang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen LuzLicht gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
9.10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
9.11. Mängel an der Sache, die durch einen Zulieferer von LuzLicht verursacht und entstanden sind, sind von dem Zulieferer selbst zu beheben. Ist die Sache beim Endkunden fest installiert, kann der Zulieferer  nach Rücksprache mit LuzLicht festlegen, ob er den Mangel bei dem Kunden vor Ort repariert, oder er die Sache zwecks Mängelbehebung in seine Fertigung transportiert. In dem Fall übernimmt der Zulieferer die entstandenen Transportkosten.
9.12. Bedingt durch Fertigungstoleranzen der Leuchtdioden, die dem Stand der Technik entsprechen, kann eine geringfügige Schwankung der Farbe (Farbtemperatur) entstehen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Leuchtdioden eines Fertigungsloses (charge) unterschiedlich wahrgenommen werden. Ein Mangel im Sinne der Gewährleistungsregeln liegt hierin nicht.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
10.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist LuzLicht verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch LuzLicht erbrachten , vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet LuzLicht gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt:
a) LuzLicht wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies LuzLicht nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b) Die Pflicht von LuzLicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XI.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen von LuzLicht bestehen nur, soweit der Besteller LuzLicht über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis
einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
10.2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
10.3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von LuzLicht nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von LuzLicht gelieferten Produkten eingesetzt wird.
10.4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr.1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr.4,5 und 9 entsprechend.
10.5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. 9 entsprechend.
10.6.Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 10 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen LuzLicht und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
11. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
11.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass LuzLicht die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eineÄnderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag beleibt unberührt.
11.2.Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich
verändern oder auf den Betrieb von LuzLicht erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht LuzLicht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
12. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verjährung
12.1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
12.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.3. So weit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach Art. VIII Nr. 2 geltenden Verjährungsfrist. Gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktionen). Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

13. Datenschutz
13.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden für eine fehlerfreie und schnelle Bestellabwicklung in der EDV von LuzLicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes gespeichert.
13.2 Im übrigen nutzt LuzLicht zum Zweck der Kreditprüfung Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren der jeweiligen Auskunftei sowie Schufa.
13.3 Der Kunde ist berechtigt, einer Nutzung seiner Adressdaten für Werbezwecke unsererseits zu widersprechen. Eine Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken erfolgt nicht.
13.4 LuzLicht speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und gegenbenerfalls die AGB per E-Mail zu. Andernfalls sind die AGBs über die Homepage von LuzLicht einsehbar. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
13.5 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
13.6 Die shop-Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Kunden ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website durch den Kunden auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Der Kunde kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seinem Browser Software verhindern; LuzLicht weist jedoch darauf hin, dass der Kunde in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen kann. Durch die Nutzung dieser Website erklärt der Kunde sich mit der Bearbeitung der über ihn erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
13.7. Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, seien es Daten, elektronische Schaltungen oder sonstigen Aufbauten, die LuzLicht speziell für einen gewerblichen Kunden erstellt hat, dürfen nur nach Rücksprache mit LuzLicht an Dritte weiter gegeben werden.

14. Rechtswahl
14.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen LuzLicht und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
14.2 Die Bestimmungen der Ziffer 8.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

15. Verschiedenes
15.1 Mehrfach übermittelte Bestellungen gleichen Inhalts sind deutlich zu kennzeichnen, um Mehrfachlieferungen zu verhindern. Im Falle unterlassener Kennzeichnung gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
15.2 Alle Angebote von LuzLicht erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Die Warenrücknahme wegen „Nichtgefallens“ ist grundsätzlich – außer im Geltungsbereich des Fernabsatzrechts – ausgeschlossen. Angebote, für die eine Planungsarbeit erforderlich ist, sind kostenpflichtig und werden mit 3% des Nettowertes der angebotenen Produkte berechnet.
15.3 Die technischen Angaben zu angebotenen Produkten, die nicht bei LuzLicht gefertigt werden, stammen aus Datenblättern und Informationsschriften des jeweiligen Herstellers und können Toleranzen bzw. Abweichungen und technisch bedingten Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die auf den Informationsmedien der Hersteller angegebenen Hinweise.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
15.6 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

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